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Sondernutzung einer Straße
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Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
E-Mail-Adresse
Telefon
Stadtverwaltung Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Betreff:
Sondernutzung
einer öffentlichen Verkehrsfläche
Hiermit wird beantragt, die Erlaubnis zur Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Gemeindestraße u.dgl.) nach Maßgabe folgender, näherer Angaben zu erteilen. Ferner wird gebeten, die notwendigen Verkehrsbeschränkungen und eine etwa erforderliche verkehrspolizeiliche Erlaubnis zu diesem Vorhaben bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erwirken.
Bezeichnung der Verkehrsfläche
Lage der Sondernutzung
Ausmaß der Sondernutzung
(z. B. halbseitig, Vollsperrung o. ä.)
Zweck / Grund der Sondernutzung
Beginn der Sondernutzung
Voraussichtliche Dauer der Sondernutzung
Die unten aufgeführten Bedingungen werden als rechtsverbindlich anerkannt. Ihre Erfüllung wird ausdrücklich zugesagt.
Sie sind einverstanden damit!
Bemerkungen
Allgemeine Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen:
Die Verkehrsflächen dürfen nicht mehr und nicht länger in Anspruch genommen werden, als unumgänglich notwendig ist.
Die Baustellen müssen bei Tag und Nacht ausreichend gesichert, nach außen abgeschrankt, bei Dunkelheit beleuchtet und mit den amtlichen Verkehrszeichen versehen werden
Die Umgebung der Baustelle muß möglichst rein gehalten werden. Eine Lagerung von Materialien auf öffentlichen Grundstücken, außerhalb der zur Sondernutzung genehmigten Fläche ist nicht zulässig.
Belag, Untergrund und tiefbauliche Anlagen sind möglichst zu schonen. Vor Baubeginn ist bei allen be- troffenen Stellen , nämlich Fernmeldeamt, Gas-und Elektrizitätswerk, Wasserwerk, benachbarte Industrie- anlagen u.s.w. Rückfrage zu halten und festzustellen, ob durch die Aufgrabung irgendwelche Versorgungsleitungen oder zeitgebundene Verkehrsbedürfnisse gefährdet bzw. unzumutbar beeinträchtigt werden. Werden Versorgungsleitungen und andere Anlagen freigelegt, so sind die zuständigen Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
Für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit der Sondernutzung muß die Haftung übernommen werden.
Beim Wiederauffüllen der Baugrube ist sachgemäß zu verfahren. Etwa eintretende Senkungen sind unverzüglich nachzufüllen. Übrigbleibendes Material ist unverzüglich wegzufahren.
Die Zustimmung zu diesem Antrag ist gebührenpflichtig und regelt sich nach der Verwaltungskostensatzung der zuständigen Gemeinde.
Der Träger der Straßenbaulast ( Stadt, Gemeinde ) behält sich vor, für die durch die Sondernutzung bedingte Wertminderung der Straße einen Ersatzbetrag zu fordern.
Die Erlaubnisbehörde kann nach Lage der Dinge notwendige weitere Auflagen im Erlaubnisbescheid machen.
Bei Nichterfüllen der Bedingungen oder der Auflagen nach Ziff. 9 ist die Erlaubnisbehörde nach vorheriger Androhung der Ersatzvornahme innerhalb angemessener Frist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Erlaubnisinhabers vorzunehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen fruchtlosen Androhung der Ersatzvornahme.
Ort, Datum